Schengen-Visum

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So funktioniert es

Ein einfacher, schneller und rettender Weg

Bei der Beantragung eines Visums oder auf Reisen auf der ganzen Welt ist der Nachweis von Weiterflügen eine zwingende Voraussetzung. Doch die Antragsteller missverstehen diese Forderung oft. Sie müssen nicht tatsächlich ein Ticket kaufen, das Sie verwenden könnten. Der Kauf eines Tickets vor der Visa-Genehmigung bedeutet, ein Risiko einzugehen, Geld zu verlieren, wenn ihr Visumantrag abgelehnt wird. Visa-Konsulate empfehlen Antragstellern, kein Ticket zu kaufen, bis der Visumantrag genehmigt ist.

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Schengen-Visum

Was ist ein Schengen-Visum?

Was ist ein Schengen-Visum? Ein so genanntes Schengen-Visum ermöglicht die Einreise in alle Länder, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Dies sind Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Nachdem die Schweizer im Juni 2005 ihr Abkommen mit der EU und der EG im Schengen-Raum erklärt hatten, hat die Schweiz seit dem 12. Dezember 2008 das Schengen-Agreement.In-Prinzip umgesetzt. der genannten Länder als Schengen-Visum ausgestellt werden. Die auf dem Visumetikett angegebene Aufenthaltsdauer ist die maximal zulässige Aufenthaltsdauer im gesamten Schengen-Raum (nicht pro Schengen-Staat).

Wo muss ein Schengen-Visum beantragt werden?

Verantwortlich für die Ausstellung eines Schengen-Visums ist die diplomatische Vertretung, in deren Hoheitsgebiet sich das Ziel befindet.

Wenn es mehrere Reiseziele gibt, ist die Auslandsmission des Staates, in dessen Gebiet sich das Hauptreiseziel befindet, verantwortlich. Die jeweilige Auslandsvertretung bestimmt nach Eingang des Antrags im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und insbesondere unter Berücksichtigung des Reiseziels, der Reiseroute und der beabsichtigten Aufenthaltsdauer in welcher Zustand das Hauptziel ist. Bei der Berücksichtigung dieser Kriterien stützen sich die Auslandsvertretungen insbesondere auf die von Ihnen vorgelegten Belege.

Wenn ein oder mehrere Reiseziele der Grund oder eine Ergänzung zu einem anderen Reiseziel sind, ist die Auslandsmission des Staates, in dessen Hoheitsgebiet der Hauptzweck und das Ziel der Reise liegt, verantwortlich.

Wenn kein Touristenziel der Grund oder eine Ergänzung zu einem anderen Touristischen Ziel ist, ist die Auslandsmission des Staates, in dessen Hoheitsgebiet der längste Aufenthalt vorgesehen ist (und wenn die gleiche Aufenthaltsdauer der Staat ist, in dem der erste Aufenthalt stattfindet) verantwortlich.

Wenn kein Schengen-Staat als Hauptbestimmungspunkt ausgewiesen werden kann, ist die Auslandsmission zuständig, deren Außengrenzen in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten einzureisen sind (erste Einreise).

Gefahr:

Die Einwanderungsbehörden an den Außengrenzen des Schengen-Staatsgebiets prüfen die Einhaltung der Vorschriften. Verordnungen und haben das Recht, die Einreise zu verweigern, wenn die diplomatische Vertretung des zuständigen Staates kein Schengen-Visum ausgestellt hat.

Verantwortlich für die Ausstellung des Visums ist die Auslandsmission, in deren Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Wohnsitz oder seinen Wohnsitz hat. In Ausnahmefällen und mit Zustimmung der für den Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung kann der Antragsteller auch das für die Einreise in eine diplomatische Vertretung erforderliche Visum ausstellen, in dessen Bezirk er sich vorübergehend aufhält. Diese Möglichkeit ist besonders relevant in Fällen von besonderer humanitärer, wirtschaftlicher oder politischer Bedeutung.

Wie lange dauert ein Schengen-Visum?

Das sogenannte "Schengen-Visum" berechtigt Sie zu einem maximalen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Es ist nur ein Anspruch auf Besuch; Touristen- oder Geschäftsreisen.

Häufig gestellte Fragen zum Schengen-Visum:

Was ist ein Schengen-Visum?

Ein von einem der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums ausgestelltes Schengen-Visum berechtigt den Inhaber, sich während der Gültigkeitsdauer und innerhalb des festgelegten Zeitraums frei innerhalb des Schengen-Raums zu bewegen, unabhängig davon, ob der Schengen-Raum jetzt ein Schengen-Raum ist oder nicht. Mitgliedstaat oder ein EFTA-Schengen-Mitglied.

Wofür steht die Abkürzung EFTA?

Die EFTA (European Fair Trade Association) ist ein Zusammenschluss von zehn Fair-Trade-Importeuren aus neun europäischen Ländern (Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Spanien, Schweiz und Vereinigtes Königreich). Die EFTA wurde 1987 informell von einigen der ältesten und größten Fair-Trade-Importeure gegründet. Die Organisation erhielt 1990 den offiziellen Status. Sie hat ihren Sitz in den Niederlanden und unterliegt niederländischem Recht.

Inwiefern unterscheidet sich die EFTA von der EU?

Die EFTA (Fair Trade European Federation) ist ein Zusammenschluss von fair gehandelten Importeuren aus neun europäischen Ländern (Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Spanien, Schweiz und Vereinigtes Königreich). Die EU ist eine Gemeinschaft überwiegend europäischer Länder (genau 28), die als eine wirtschaftliche Einheit an der Weltwirtschaft teilnehmen und über eine offizielle Währung verfügen, den Euro.

Wie lange kann ich mit einem Visum im Schengen-Raum bleiben?

Je nach Kategorie des Visums, das von einer Schengen-Botschaft/Konsulat ausgestellt wurde, gibt es verschiedene Einschränkungen für den Zweck der Reise oder andere relevante Umstände. Die häufigste Art von Visum ist für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ab dem Datum der Einreise.

Was ist der Unterschied zwischen einem einzigen Schengen-Visum und einem Mehrfach-Schengen-Visum?

Das Einzelvisum oder einzelvisum ermöglicht dem Inhaber für einen bestimmten Zeitraum die einmalige Einreise in ein Schengen-Land. Beim Verlassen des jeweiligen Schengen-Landes erlischt die Gültigkeit des Visums, auch wenn die genehmigte Aufenthaltsdauer für dieses Land noch nicht abgelaufen ist. Das Mehrfachvisum berechtigt den Inhaber zur unbegrenzten Durchquerung des Schengen-Raums.

Bei welcher Botschaft beantrage ich ein Schengen-Visum, wenn ich mehr als ein Schengen-Land reisen möchte?

Wenn der Antragsteller in zwei oder mehr Schengen-Länder reisen möchte, wird dringend empfohlen, den Antrag bei der Botschaft / Konsulat des Landes, in dem er den größten Teil der Reise verbringen möchte, zu stellen. Dies wird als hauptreiseziel bezeichnet.

Welche Unterlagen müssen bei der Bewerbung eingereicht werden?

  1. Ausgefülltes und signiertes Antragsformular
  2. 1-2 Passfotos
  3. Nachweis des Abschlusses einer Krankenversicherung
  4. Bestätigung eines Rückfluges innerhalb von 90 Tagen (nicht drei Monate).

Verpflichtungserklärung eines deutschen Staatsbürgers oder einer in Deutschland lebenden Person. Die Unterschrift ist von den Einwanderungsbehörden in Deutschland oder von der zuständigen Behörde zu beglaubigen. Ein Einkommensnachweis muss vorgelegt werden.

In der Regel müssen auch Kopien aller Dokumente eingereicht werden.

Ein Schengen-Visum berechtigt nicht zu dauerem Aufenthalt, Heirat oder Aufnahme einer Beschäftigung. in den Schengen-Staaten. Antragsteller, die länger als drei Monate bleiben möchten, dürfen nicht mit einem Schengen-Visum einreisen, da dies regulatorische und strafrechtliche Folgen haben kann. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten

EU-Bürger benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern

Alle anderen Ausländer sind immer verpflichtet, für Aufenthalte in Deutschland ein Visum zu beantragen. Bei Einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen benötigen Staatsangehörige kein Visum, für das die Europäische Gemeinschaft auf die Visumpflicht verzichtet hat.

Eine Übersicht über die Visumpflicht finden Sie hier:

Liste der Länder für Visumanforderungen

Verantwortung für die Ausstellung von Visa

Mit Rechtskraft (Az.: 71 Abs. 2 Aufenthaltsrecht) sind für die Visavergabe die Botschaften und Konsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. Das Auswärtige Amt ist grundsätzlich nicht an der Entscheidung über einzelne Visumanträge beteiligt. Das Auswärtige Amt hat keine Kenntnis vom Status der bei den diplomatischen Auslandsvertretungen anhängigen Einzelfälle.

Lokal verantwortlich für die Ausstellung eines Visums ist die Mission im Ausland, in deren Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Wohnsitz oder Wohnsitz hat.

Die Auslandsmission des Schengen-Staates, in dessen Hoheitsgebiet sich der einzige oder wichtigste Bestimmungsort befindet, ist zuständig.

Informationen zu den Gebühren für die Bearbeitung von Visumanträgen finden Sie in der folgenden Broschüre:

In der Regel benötigen die diplomatischen Vertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag auf ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Ein Antrag auf erteilung ein Visum, das einen längerfristigen Aufenthalt oder eine Arbeitsaufnahme bewilligt, muss als mehrere Monate in Anspruch genommen werden.

Wartezeiten können während der Hauptreisezeiten auftreten, bis der Antrag bei der diplomatischen Vertretung eingereicht werden kann. Wenn für die Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich ist, sollte der Antrag daher rechtzeitig gestellt werden.

Bewerbungsprozess

Der Visumantrag muss vom Antragsteller persönlich bei der diplomatischen Vertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Um zeitaufwändige zusätzliche Ansprüche zu vermeiden, sollten sich Reisende rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung über das Visaverfahren und die bei der Beantragung der Visumpflicht vorzulegenden Dokumente informieren. Visa.

Reisende erhalten das Visumantragsformular kostenlos von der jeweiligen diplomatischen Vertretung (in der lokalen Sprachfassung) auf Antrag. Die hier verfügbaren Formulare (siehe Seite unten) können auch bei der zuständigen diplomatischen Vertretung im Ausland eingereicht werden. Sie müssen jedoch immer im Original in der von der diplomatischen Vertretung verwendeten Sprachfassung dargestellt werden. Antragsformulare können auch kostenlos von der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung heruntergeladen werden.

Bedingungen für die Ausstellung von Kurzzeitvisa (Schengen-Visum)

Seit dem 5. April 2010 sieht die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Einführung eines Gemeinschaftsvisakodex (Visakodex) das in allen Schengen-Staaten unmittelbar geltende Recht der Europäischen Gemeinschaft für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch den Schengen-Raum oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum für höchstens 90 Tage pro 180 Tage vor.

Der Visakodex vereinheitlicht die Visumpflicht, deren Existenz von der Auslandsvertretung im Rahmen des Visaverfahrens geprüft werden muss. Die zuständige Auslandsvertretung entscheidet im Rahmen einer Ermessensentscheidung über die Visaerteilung, bei der alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls fließen.

Es besteht kein Anspruch auf ein Schengen-Visum.

Das Bestehen der folgenden Visumpflicht muss von der diplomatischen Vertretung für jeden Visumantragsteller positiv bewertet werden:

Plausibilität und Rückverfolgbarkeit des Reisezwecks in Deutschland. Für Kurzaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) benötigen alle Nicht-EU-Bürger ein Schengen-Visum. In der Regel können alle notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland mit diesem Visum unternommen werden.

Ein Schengen-Visum wird in den meisten Fällen von der jeweiligen deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland des Antragstellers beantragt und in der Regel ausgestellt.

Bei einem Aufenthalt in Deutschland von mehr als 90 Tagen (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist für die Einreise in der Regel ein sogenanntes Nationalvisum erforderlich. Dies wird auch von der jeweiligen deutschen Botschaft oder dem Konsulat herausgegeben.

Ein nationales Visum erlaubt nur die Einreise nach Deutschland und einen kurzen Aufenthalt in Deutschland. Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland ist eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erforderlich. Ein nationales Visum muss daher bei der Einreise in eine solche Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.

Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis

Visafreie Staaten

Bürger bestimmter Länder können für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Schengen-Visum nach Deutschland einreisen. Dazu gehören unter anderem Staatsangehörige Argentiniens, Australiens, Brasiliens, Chiles, Israels, Japans, Mexikos, Neuseelands, Kanadas, Südkoreas, der USA, Singapurs und Hongkongs.

Nur wenn der Aufenthalt länger als 90 Tage dauert oder Sie in Deutschland arbeiten möchten, ist ein (nationales) Visum für die Einreise erforderlich. Ausnahmen gelten hier wieder für Staatsangehörige Australiens, Israels, Kanadas, Japans, Neuseelands, Südkoreas und der USA, die auch für längere Aufenthalte ohne Nationalvisum für bis zu 3 Monate und die erforderliche Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis direkt bei den Ausländerbehörde in Deutschland kann sich bewerben.

Das Auswärtige Amt hat eine detaillierte Liste der Visumpflicht für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.

 

 

 

 

Finanzierung von Lebens- und Reisekosten aus eigenen Vermögenswerten oder Einkünften

Bereitschaft des Visuminhabers, den Schengen-Raum vor ablaufendem Datum des Visums zu verlassen,

Vorlage einer Reisekrankenversicherung, die für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro gilt.

Ist eine eigene Finanzierung nicht nachweislich möglich, kann die Finanzierung durch Vorlage einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß den Bestimmungen des Wohnheimgesetzes durch eine dritte Person nachgewiesen werden. Verantwortlich für den Erhalt einer solchen Erklärung ist in der Regel die Ausländerbehörde am Wohnsitz der verpflichteten Partei.

 

Was wir tun

So funktioniert es

<strong>What</strong>does a flight itinerary look like?

Wir stellen eine elektronische Reiseroute zur Verfügung, die eine Reisereservierung für Ihren Flug enthält. Diese elektronische Reiseroute dient zur Visumantragserteilung und zum Nachweis des Reiseroutenflugs durch Einreise in ein Land.

Geben Sie uns einfach Ihren vollständigen Namen, Ihr Datum und Ihr Reiseziel an, um Ihre Bestellung aufzugeben.  Sie erhalten auch einen Download-Link per E-Mail. Sie können diese elektronische Reiseroute verwenden, um Ihre Visumantragsanforderung zu erfüllen und für Einwanderungszwecke auf Ihren Reisen.

<strong>Where</strong> to get flight itinerary for visa?

Wir bitten nicht um vertrauliche Informationen. Was wir brauchen, ist Ihr vollständiger Name, Abfahrts-/Zielort und/oder Check-in/Check-out-Termine.

<strong>Is</strong> this electronic itinerary accepted?

Ja, unsere elektronische Reiseroute ist vollkommen akzeptabel. Die Botschaft empfiehlt Antragstellern, kein echtes Ticket zu kaufen, bevor ihr Visum genehmigt wird. Mit der elektronischen Reiseroute eliminieren wir die Risiken und Ticketstornierungssorgen von Ihnen.

Testimonials

Was die Leute sagen

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