Aktualisiert Sept. 2025

Schengen‑Visum: Klar erklärt – mit Dokumentenservice & Reservierungen

Alles Wichtige zum Kurzaufenthalt in 29 Schengen‑Staaten (max. 90 Tage in 180 Tagen) – inkl. Checkliste, Zuständigkeiten, 90/180‑Regel und aktuellen Änderungen (EES & ETIAS).

Hinweis: Ab 12. Oktober 2025 startet das EU‑EES schrittweise. ETIAS folgt voraussichtlich Ende 2026.

  • Gültig für Kurzaufenthalte: bis 90 Tage innerhalb 180 Tagen
  • Ein Visum – Reisen in 29 Schengen‑Ländern
  • Zweck: Besuch, Tourismus, Geschäft, Transit (kein Daueraufenthalt/Arbeit)
  • Zuständige Vertretung: Hauptreiseziel (sonst erste Einreise)
  • Pflicht: Reise‑Krankenversicherung ≥ 30.000 €

Was ist das Schengen‑Visum?

Ein Schengen‑Visum ist eine Kurzaufenthaltsgenehmigung für Nicht‑EU‑Staatsangehörige für Reisen von bis zu 90 Tagen je 180‑Tage‑Zeitraum in den Schengen‑Staaten. Mit einem einzigen Visum können Sie sich innerhalb des Gültigkeitszeitraums in allen Schengen‑Ländern bewegen.

Schengen umfasst derzeit 29 Länder

25 EU‑Mitgliedstaaten sowie die 4 EFTA‑Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz. Zu den EU‑Staaten zählen u. a.: Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta, Kroatien sowie seit 2025 Rumänien und Bulgarien.

EFTA kurz erklärt

Die European Free Trade Association (EFTA) ist ein zwischenstaatlicher Wirtschaftsverbund der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz. Sie ist nicht die EU und hat nichts mit „Fair‑Trade‑Importeuren“ zu tun.

Neu: EES & ETIAS

  • EES (Entry/Exit System) startet 12.10.2025 schrittweise. Ersetzt Stempel durch biometrische Ein/Ausreise‑Erfassung.
  • ETIAS – elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Drittstaatsangehörige – voraussichtlich Ende 2026.

Wo beantrage ich das Visum?

Zuständig ist in der Regel die Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) des Hauptreiseziels. Gibt es kein klares Hauptreiseziel, ist die Vertretung des Ersteinreisestaats zuständig. Maßgeblich sind Reisezweck, Reiseroute und Aufenthaltsdauer.

Beispiele

  • 2 Wochen Frankreich, 3 Tage Spanien → Frankreich
  • Je 5 Tage Deutschland/Österreich, Einreise über München → Deutschland

Achtung an der Grenze

Grenzbehörden prüfen, ob das Visum von der zuständigen Vertretung ausgestellt wurde und ob Nachweise plausibel sind.

Aufenthaltsdauer

Maximal 90 Tage pro 180 Tage. Mehrfacheinreisen sind möglich, solange die 90/180‑Regel eingehalten wird.

Einfach‑ vs. Mehrfachvisum

Einfach: einmalige Einreise. Mehrfach: beliebig oft, innerhalb der Gültigkeit und unter Beachtung der 90/180‑Regel.

Unterlagen – Checkliste

Je nach Reisezweck/Vertretung können zusätzliche Nachweise verlangt werden.

Antragsformular

  • Vollständig ausgefüllt & unterschrieben

Biometrische Fotos

  • 1–2 aktuelle Passfotos gemäß Vorgaben

Reise‑Krankenversicherung

  • Deckung mindestens 30.000 €
  • Gültig für gesamten Aufenthalt & alle Schengen‑Staaten

Reiseplan/Reservierungen

  • Hin‑/Rückflug innerhalb 90 Tagen
  • Hotel‑ oder Einladungsnachweise

Finanzierung

  • Eigene Mittel (Kontoauszüge, Arbeitgeberbescheinigung) ODER
  • Verpflichtungserklärung nach §§ 66/68 AufenthG

Weitere Nachweise

  • Reisezweck (Geschäft/Privat/Transit)
  • ggf. frühere Visa, Aufenthalte, etc.

Hinweis: Ein Schengen‑Visum berechtigt nicht zur Eheschließung oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Für Aufenthalte > 90 Tage bzw. Erwerbstätigkeit ist ein Nationales Visum und nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Unser Service für Ihren Antrag

  • Flug‑ & Hotelreservierungen, die Visum‑tauglich sind (kein Ticket‑Kauf erforderlich)
  • Check Ihrer Unterlagen inkl. Versicherungs‑ und Finanzierungsnachweisen
  • Individuelle Routenplanung zur Bestimmung der zuständigen Vertretung
  • Terminvorbereitung (Formulare, Biometrics‑Hinweise)
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Antwort innerhalb eines Werktags.

Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich EFTA von EU?

EFTA ist ein eigenständiger Wirtschaftsverbund (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Die EU ist eine politische und wirtschaftliche Union von 27 Mitgliedstaaten. Vier EFTA‑Staaten sind Teil des Schengen‑Raums.

Wie lange darf ich bleiben (90/180‑Regel)?

Maximal 90 Tage innerhalb eines rollierenden 180‑Tage‑Zeitraums – unabhängig von der Zahl der Einreisen. Überschreitungen können zu Zurückweisung, Bußgeldern oder Einreisesperren führen.

Single‑Entry vs. Multiple‑Entry?

Einmalige Einreise (Single) vs. mehrfache Einreisen (Multiple) während der Visumsgültigkeit. Beide unterliegen der 90/180‑Regel.

Welche Staaten sind ohne Visum kurzzeitig einreisefrei?

Bürger vieler Drittstaaten (z. B. USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland, Singapur u. a.) sind für Kurzaufenthalte visumbefreit. Ab voraussichtlich Ende 2026 ist zusätzlich eine ETIAS‑Genehmigung nötig.

Bearbeitungszeit & Gebühren?

Kurzzeitvisa dauern oft wenige Tage bis zwei Wochen; saisonal länger. Gebühren und Terminlage variieren je nach Vertretung.

Nationales Visum (Langaufenthalt)?

Für Aufenthalte über 90 Tage (z. B. Studium, Arbeit, Familiennachzug) ist ein Nationales Visum nötig. Nach Einreise beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde.